Die am 08. Januar 2016 mit einem Seeschiff kollidierte Schwebefähre in Rendsburg (wir hatten << hier >> berichtet) liegt derzeit auf der Südseite des Kanalufers. Für die anstehenden Inspektionsarbeiten muss die Fähre demontiert und zum Bauhof des WSA Kiel-Holtenau in Rendsburg gebracht werden. Die Vergabe der Demontagearbeiten ist in Arbeit. Voraussichtlich im März sollen die Inspektionsarbeiten zur Schadensermittlung beginnen.
Prof. Dr. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt: „Unser Ziel ist es, die Schwebefähre so schnell wie möglich zu reparieren und instand zusetzen. Grundlage dafür ist der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1913. Dieser gilt unverändert und ist Grundlage für unser Handeln.“
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde kein Rechtsgutachten bzw. kein Prüfauftrag zu einer grundsätzlichen Klärung des Betriebs der Schwebefähre beauftragt.
Zur sicheren Querung des Kanals stehen nach dem Ausfall der Schwebefähre zwei Fährstellen an der Fährstelle Schacht-Audorf/Nobiskrug und der Fußgängertunnel Rendsburg zur Verfügung.
Für die Zeit der Reparatur der Schwebefähre wird derzeit in einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertretern des WSA Kiel-Holtenau, der Gemeinde Osterrönfeld, der Stadt Rendsburg und des Kreises Rendsburg-Eckernförde – nach Möglichkeiten für einen Ersatzverkehr gesucht.