Das Kreuzfahrtschiff MS Deutschland steht zum Verkauf, das ergab heute unter anderem die 2. Gläubigerversammlung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH auf der auch ein gemeinsamer Vertreter gewählt wurde.
Am Mittwoch den 12. November 2014 fand in München die zweite Anleihe-Gläubigerversammlung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH statt. Das Unternehmen befindet sich derzeit im Insolvenzeröffnungsverfahren.
In dieser Anleihe-Gläubigerversammlung ging es unter anderem darum, einen gemeinsamen Vertreter für alle Anleihegläubiger zu bestellen. Zur Wahl hatten sich gestellt: Die STU Management Partners GmbH, vertreten durch den geschäftsführenden Partner von STU Management Partners, Diplom-Kaufmann Stefan Ulrich sowie Rechtsanwalt Klaus Nieding aus der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. Gewählt wurde mit 56 Prozent STU Management Partners, Diplom-Kaufmann Stefan Ulrich.
„Wir haben somit einen gemeinsamen Bevollmächtigten und sind in der Lage das Schiff schnell freihändig zu verkaufen. Derzeit gibt es zwei Interessenten“, sagt der vorläufige Insolvenzverwalter, Reinhold Schmid-Sperber, Reimer Rechtsanwälte.
Mit anwesenden 46 Prozent der Stimmberechtigten konnte in der Gläubigerversammlung nicht über die vorliegenden Ergänzungsanträge abgestimmt werden. Erforderlich wären mindestens 50 Prozent gewesen.
Die Ergänzungsanträge beinhalteten Folgendes: Die Anleihegläubiger hätten den Gemeinsamen Vertreter u.a. bevollmächtigen sollen, den Treuhänder anzuweisen, einen Rangrücktritt bezüglich der bestehenden Anleihegläubiger-Schiffshypothek in Höhe von bis zu 10 Mio. € zu erklären. Dies hätte der Besicherung von Investoren für ein Massedarlehen in Höhe von bis zu 10 Mio. € an die Emittentin gedient. Ebenso hätte darüber abgestimmt werden sollen, dass die Anleihegläubiger den Gemeinsamen Vertreter u.a. bevollmächtigten, den Treuhänder anzuweisen, im Falle einer freihändigen Verwertung der MS Deutschland durch den Insolvenzverwalter, die Bewilligung zur Löschung der Anleihegläubiger-Schiffshypothek unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen.