Verkehrsinfrastruktur: Planungs- und Umweltrecht reformieren / Wettbewerb: Benachteiligung bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer beseitigen / Umweltschutz: EEG-Umlage für Landstrom abschaffen
Trotz insgesamt guter wirtschaftlicher Aussichten fordert die deutsche Hafenwirtschaft Bund und Länder auf, mehr für den Standort zu tun. „Wir könnten mehr“, sagte Frank Dreeke, der Präsident des Zentralverbandes der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) anlässlich der heutigen Jahrespressekonferenz des Verbandes in Hamburg. „Nachteile beim Planungs- und Umweltrecht, bei der Erhebung der Steuern und bei der EEG-Umlage auf Landstrom bremsen die Leistungsfähigkeit der Hafenunternehmen und den Umweltschutz aus. Es gilt zu verhindern, dass Ladung, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zur Konkurrenz in anderen Staaten abwandern.“
Im ersten Halbjahr 2017 lag die Umschlagleistung der rund 180 Hafenunternehmen in Deutschland bei 150,1 Mio. t. Zum Vergleich: Im ersten Halbjahr 2016 wurden 148,7 Mio. t erreicht, und der Gesamtjahresumschlag lag 2016 bei 296,3 Mio. t. „Das zweite Halbjahr 2017 läuft gut. Die 300 Mio. t-Marke, die wir zuletzt 2014 überschritten haben, sollte zu schaffen sein“, sagt Frank Dreeke. „Zugleich nehmen wir zur Kenntnis, dass die Konkurrenzhäfen in den Nachbarstaaten Marktanteile hinzugewinnen. Die Ursachen liegen einerseits in der Neustrukturierung der Allianzen in der Containerfahrt und andererseits – und das über alle Ladungsarten hinweg – in standortpolitischen Problemen.“
Die Hafenwirtschaft fordert ein Planungsbeschleunigungsgesetz für Verkehrsinfrastruktur, das sich am Bericht des Innovationsforums Planungsbeschleunigung vom Sommer 2017 orientiert. „Es geht darum, den stets notwendigen Interessenausgleich schneller hinzubekommen“, sagt Frank Dreeke. „Es kann nicht sein, dass wir jedes Jahr den Hinweis auf die Länge der Planungsverfahren bei den Fahrrinnenanpassungen von Ems, Weser, Elbe, Seekanal Wismar und Seekanal Rostock einfach um jeweils ein Jahr erhöhen müssen. Immerhin sollen beim Seekanal Rostock die Vertiefungsarbeiten 2020/21 beginnen.“
Der ZDS hat in einem Positionspapier konkrete Maßnahmen wie die Nutzung vereinfachter, bereits vorhandener Rechtsinstrumente wie den Genehmigungsverzicht und die Beseitigung unterschiedlicher Planungsstandards auf Länderebene vorgeschlagen.
Der ZDS fordert zudem die Beseitigung der Benachteiligung bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. „Mit Nachteilen wie dem Erhebungsverfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer haben die Vertriebsmitarbeiter unserer EU-Mitbewerber leichteres Spiel“, sagt Frank Dreeke „Führt man als Importeur Ware über einen deutschen Hafen oder Flughafen ein, dann muss man praktisch sofort die Vorsteuer bezahlen. Führt man dieselbe Ware über bestimmte ausländische Konkurrenzhäfen an denselben Zielort in Deutschland ein, dann fällt die Steuer erst Monate später an. Das trägt logischerweise dazu bei, dass Importeure ausländische Häfen und Flughäfen bevorzugen. Das wiederum führt zu Steuer- und Arbeitsplatzausfällen am Standort Deutschland.“
Hintergrund ist, dass die Niederlande und Belgien das in der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ausdrücklich vorgesehene vereinfachte Verfahren nutzen, Deutschland hingegen nicht. Der ZDS verweist auf Beschlussfassungen der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer von 2014 (einstimmig) und des Bundestages (CDU/CSU und SPD) vom März 2017 sowie auf die Allianz von Verbänden und Organisationen der Verkehrswirtschaft, die einhellig eine Beseitigung des Wettbewerbsnachteils fordern.
Zur Verbesserung der Luft in Hafenstädten fordert der ZDS eine Abschaffung der EEG-Umlage auf Landstrom. „Die in Deutschland erhobene EEG-Umlage macht die Versorgung von Schiffen mit Strom von Land zu teuer. Damit besteht ein eindeutiger wirtschaftlicher Anreiz für die Stromversorgung den Schiffsdiesel laufen zu lassen. Das sollte man ändern“, sagt Frank Dreeke.
In Deutschland fällt – anders als bei den Nachbarn – bei der Nutzung von Landstrom die EEG-Umlage an. Beispiel: Für die beiden RoRo-Passagierschiffe einer Reederei, die zwischen Kiel und Oslo verkehren, fällt bei der Nutzung von Landstrom zukünftig eine EEG-Umlage von jährlich bis zu 344.000 € an.
Besorgnis äußert der ZDS auch hinsichtlich der langen Dauern von Genehmigungsverfahren für Schwertransporte in einigen Bundesländern und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des deutschen Eisenbahnnetzes. „Die deutsche Verkehrswirtschaft hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Erleichterung von Schwertransporten vorgelegt. Wir fordern die Verkehrsminister der Länder auf, diese Maßnahmen zielstrebig umzusetzen“, sagt Frank Dreeke. Außerdem: „Die für 2018 angekündigte Halbierung der Preise für die Nutzung der Eisenbahntrassen muss kommen. Nur dann kann die Bahn im Güterverkehr wettbewerbsfähig bleiben.“ Der ZDS weist einmal mehr auf die Notwendigkeit eines modernen und bedarfsgerechten Gütereisenbahnsystems in Deutschland hin.
Aus Sicht des ZDS wird für die Hafenwirtschaft Industrie 4.0 verbunden mit Digitalisierung ein entscheidender Faktor des Erfolgs in der Zukunft sein. Frank Dreeke: „Die 4. industrielle Revolution hat längst begonnen, und wir als Seehäfen müssen uns nicht nur dieser stellen, sondern aktiv in unseren Unternehmen Digitalisierung vorantreiben. Die deutschen Seehäfen sind in dieser Revolution gut aufgestellt und aktiv beteiligt, müssen aber noch mehr herausstellen, dass wir es als Chance ansehen, diese Revolution mitzugestalten, und nicht als Bedrohung. Automatisierung wird uns neue Felder öffnen, sowohl im Berufsbildsektor als auch in der Dienstleistung an sich.“