Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland fördert die Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland unterstützt ab sofort die seefahrtsbezogene Berufsausbildung: Vorstand und Kuratorium der Stiftung haben einstimmig ein Konzept verabschiedet, mit dem die Berufsausbildung von nautischem und technischem Seepersonal wirksam forciert werden soll. Ziel des Förderkonzeptes ist es, ein möglichst großes Maß an Schifffahrts-Know-how in Form von hochqualifizierten Seeleuten am maritimen Standort Deutschland langfristig zu sichern. Die Grundlagen für die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung sind in § 7 Flaggenrechtsgesetz und der Satzung der Stiftung niedergelegt.
Im Einzelnen wird die finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schiffsmechanikern, Technischen Offiziersassistenten und Nautischen Offiziersassistenten sowie die Qualifizierung von Nachwuchsoffizieren (sog. „Ausfahren der Patente“) gewährt. Sie beträgt für die Ausbildung von Schiffsmechanikern, Technischen Offiziersassistenten und Nautischen Offiziersassistenten bis zu 14.000 Euro jährlich, für die Qualifizierung von Nachwuchsoffizieren bis zu 25.200 Euro jährlich. Zudem ist ein Anreizsystem zur Ausbildung von arbeitslosen Jungoffizieren verabschiedet worden – der Förderzeitraum für Nachwuchsoffiziere wird um bis zu 4 Quartale verlängert, soweit ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit nachgewiesen wird. Zusätzlich wird die Förderung für bis zu vier Quartale erhöht, wenn ein vorher arbeitsloser Nachwuchsoffizier beschäftigt wird (was ebenfalls nachgewiesen werden muss).
Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung können ab sofort unter Verwendung des auf der Website hinterlegten Antragsformulars bei der Stiftung eingereicht werden (im Original).
Unterstützungsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die Ausbildungsplätze auf ihren Schiffen bereitstellen.
Außerdem gelten insbesondere folgende Bedingungen für die Ausbildungsschiffe:
- Eintragung in einem inländischen Schiffsregister
- Führung der deutschen oder einer anderen EU-Flagge
- Nichtführen der Bundesdienstflagge oder der Landesflagge eines deutschen Bundeslandes
Weitere Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden in Deutschland sozialversicherungspflichtig sind und für sie Sozialabgaben abgeführt werden. Die Förderung erfolgt quartalsweise, um ein einfaches Verfahren gewährleisten zu können und die notwendige Flexibilität für die Stiftung zu ermöglichen.
„Die Reeder bekennen sich trotz der schweren Schifffahrtskrise zur Berufsausbildung am Standort Deutschland“, sagt Michael Behrendt, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. „Mit der Ausbildungsförderung hochqualifizierter Nachwuchskräfte sichern die Reeder langfristig das Know-how für die gesamte maritime Wirtschaft, an der viele Tausend Arbeitsplätze in ganz Deutschland hängen.“ Vorstand und Kuratorium der im Dezember 2012 vom VDR gegründeten Stiftung haben die Details für die Förderung einstimmig beschlossen. „Dass die Sozialpartner VDR und ver.di das Förderkonzept gemeinsam tragen, ist ein großer Erfolg für das Maritime Bündnis“, so Behrendt.
„Die deutschen Reeder haben Wort gehalten“, sagt Ralf Nagel, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland. „Über die Stiftung sollen jährlich rund 20 Millionen Euro in die Ausbildungsförderung fließen.“