Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) startet Zulassungsverfahren für private bewaffnete Sicherheitsdienste zum Schutz vor Piraten
Ab sofort können private Bewachungsunternehmen aus dem In- und Ausland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Zulassung für den Einsatz auf Seeschiffen unter deutscher Flagge beantragen. Die neue Seeschiffbewachungsverordnung ist heute in Kraft getreten.
„Es ist wichtig, dass das Zulassungsverfahren für die privaten Wachdienste endlich beginnen kann“, sagt Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder (VDR). „Die für die Reeder wesentlichen Punkte wurden von der Bundesregierung berücksichtigt.“
Die Verordnung enthält zahlreiche Anforderungen, die von den Sicherheitsunternehmen erfüllt werden müssen. Jeder Einsatz muss sorgfältig geplant und dokumentiert werden. Bei den Mitarbeitern werden die persönliche Eignung sowie notfallmedizinische und rechtliche Kenntnisse vorausgesetzt. Der Einsatz von Schusswaffen ist nur zur Notwehr oder Nothilfe erlaubt.
„Das BAFA wird nun zügig und professionell in das Zulassungsverfahren einsteigen“, so Nagel. Denn ab dem 1. Dezember 2013 dürfen nur noch ausschließlich vom BAFA zugelassene Wachdienste auf den Schiffen unter deutscher Flagge eingesetzt werden. „Bis dahin müssen ausreichend viele geeignete Unternehmen zugelassen sein, damit die deutschen Reeder ihre Besatzungen in den Piraterie-Gebieten auch tatsächlich schützen können“, so Nagel. „Bislang ist noch kein Schiff von Piraten gekapert worden, das von bewaffneten Sicherheitskräften bewacht wurde.“