Bundestag schafft Klarheit bei der Versicherungssteuer auf Erlöspools
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute die drohenden Nachzahlungen von Versicherungssteuer in Millionenhöhe auf Erlöspools in der Schifffahrt abgewendet. Die Änderung des Versicherungssteuergesetzes stellt klar, dass Erlöspools generell zumindest bis zum 1. Januar 2016 nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen.
„Das Damokles-Schwert über unseren Unternehmen ist an die Seite gelegt“, sagte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR. „Die bislang im Raum stehende Erhebung von Versicherungssteuer – rückwirkend für bis zu sieben Jahre – ist vom Tisch und schafft Rechtssicherheit für die Reedereien.“
Die meisten Charterreeder bündeln ihre Schiffe in Erlöspools, in denen die Einnahmen der Schiffe gleichmäßig verteilt werden. Dadurch ermöglichen sie den Poolmitgliedern eine wettbewerbsfähige Teilnahme am Markt.
„Wir sind dankbar, dass die jetzt gefundene Regelung Rechtssicherheit schafft, aber zukünftigen Regelungen nicht vorgreift“, so Nagel. Der VDR ist weiterhin der Auffassung, dass alle Formen von Erlöspools in der Schifffahrt keine Versicherungstatbestände erfüllen. „Mit der Frist bis zum 1. Januar 2016 gewinnen wir wertvolle Zeit, dieses Problem endgültig zu lösen.“