Auf der heutigen Anhörung des Deutschen Bundestages wurde die Absicht bestritten, grundsätzlich Versicherungssteuer auf Erlöspools zu erheben. Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder (VDR), sagte: „Die Diskussion im Finanzausschusses hat eindeutig gezeigt: Unsere Unternehmen brauchen schnell Rechtssicherheit, dass Erlöspools nicht der Versicherungssteuerpflicht unterliegen. Nach unserem Eindruck ist das Bundesfinanzministerium bereit, dies klarzustellen.“
Nach Einschätzung des VDR wurde beim Gespräch im Finanzausschuss deutlich, dass Erlöspools lediglich dazu dienen, die einzelnen Einnahmen der darin organisierten Schiffe zu sammeln und aufzuteilen. Nur so können mittelständische Unternehmen mit ihren Schiffen am Markt auftreten. „Erlöspools sind gerade in der schweren Krise ein notwendiges Instrument, um Schifffahrt am Standort Deutschland zu erhalten“, sagte Nagel. „Die Charterraten sind bei vielen Schiffen nicht mehr auskömmlich. Nur über den Ausgleich der Einnahmen im Erlöspool haben diese Schiffsgesellschaften überhaupt eine Chance zu überleben.“
Rund 2.000 Schiffe – und damit mehr als die Hälfte der deutschen Flotte – sind in Erlöspools organisiert. Erlöspools erfüllen nach der einhelligen Einschätzung der geladenen Experten keinen der Tatbestände, um überhaupt als Versicherung zu gelten. Die in einem Erlöspool zusammengefassten Schiffe übernehmen kein versicherbares Risiko, sie erhalten keinen Schadens- oder Verlustausgleich und sie zahlen auch kein Entgelt an einen Versicherer.