Heute, am 21.04. gegen 01:00 Uhr wurde die Schiffsführung eines auslaufenden Fährschiffes auf Höhe Alter Strom in Warnemünde durch ein grünes Licht eines Laserpointers massiv in der sicheren Führung des Schiffes behindert. Der Laserstrahl wurde ca. 20 bis 30 Sekunden aufs Schiff und dabei mehrfach auf die Brücke gerichtet, die zu diesem Zeitpunkt mit dem Kapitän als Schiffsführer, dem 2. Offizier, dem Rudergänger und einem Matrosen besetzt war.
Im Verlauf des heutigen Tages führten die Ermittlungen der Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock zu der Überführung eines Tatverdächtigen. Die Wasserschutzpolizei möchte in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hierbei um kein sogenanntes “Kavaliersdelikt” handelt, sondern bzgl. eines Verstoßes gegen § 315 StGB “Gefährliche Eingriffe in den Schiffsverkehr”.