Am 17. Februar beginnt auf dem Warnemünder Betriebsgelände der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock der Rückbau des so genannten Zwiebelschuppens mit einer umfangreichen Schadstoffentsorgung. Dazu zählen das Teerdach und asbesthaltige Isolierungen im Gebäude. Auf Grund nachgewiesener Holzschutzmittel muss laut Schadstoffgutachten auch das Fachwerk nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften des Chemikalien-, Umwelt- und Abfallrechts gesondert entsorgt werden.
Nach Zustimmung aller einzubindenden Ämter und Behörden für den Abriss des alten Hafenschuppens hatte die Hansestadt Rostock die Abbruchgenehmigung Ende Januar erteilt. Neben einer von der Denkmalschutzbehörde geforderten Fotodokumentation des abzubrechenden Gebäudes hat die Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock auf freiwilliger Basis ein Aufmaß des Hafenschuppens vorgenommen. Zudem wird die Betreiberin des Kreuzfahrthafens auf eigene Kosten ein drei Meter hohes und zwei Meter breites Fassadenelement des Bestandsfachwerks samt Ausfachung für Dokumentationszwecke anfertigen, das am Gehweg vor dem Warnemünde Cruise Center aufgestellt werden soll. Der Grundriss des Hafenschuppens wird nach Abbruch des Gebäudes mit einer Pflasterung aus rotem Betonstein kenntlich gemacht. Ziel ist es, alle Arbeiten bis Mitte April abzuschließen. Die Kreuzfahrtsaison beginnt am 28. April mit dem Anlauf von „AIDAdiva“.
Die knapp bemessenen Hafenflächen am Passagierkai in Warnemünde reichen bei Mehrfachanaläufen von in den letzten Jahren immer größer gewordenen Kreuzfahrtschiffen mit immer mehr Seereisenden an Bord für eine geordnete und sichere Betreibung nicht mehr aus. Um die Verkehrssicherungspflicht auf dem Hafengelände weiter gewährleisten zu können, stellte die Hafen-Entwicklungsgesellschaft als Betreiberin des Kreuzfahrthafens im vergangenen Jahr bei der oberen und unteren Denkmalschutzbehörde sowie der Stadt als Eigentümerin den Antrag auf Rückbau des Hafenschuppens.