Endlich gesetzliche Initiative zum Einsatz privater Sicherheitskräfte auf Schiffen unter deutscher Flagge
VDR Präsident Behrendt: „Seeleute brauchen wirksamen, aktiven Schutz vor Piraten“
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen beschlossen. Dazu erklärt Michael Behrendt, Präsident des Verbands Deutscher Reeder (VDR): „Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung, den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte auf Schiffen unter deutscher Flagge gesetzlich zu regeln. Unsere Reeder brauchen klare Bedingungen, um die Seeleute effektiv vor der weiter andauernden Bedrohung durch Piraterie schützen zu können.“
Die Grundsatzentscheidung für ein solches Gesetz habe zwar lange gedauert, „mit der zügigen Erarbeitung des Gesetzes beim Maritimen Koordinator der Bundesregierung bin ich jedoch zufrieden“, bewertet Behrendt die Entscheidung des Bundeskabinetts. Wichtig sei, so Behrendt, dass auch internationale Sicherheitsunternehmen für den Einsatz auf deutschgeflaggten Schiffen zugelassen werden können. „Deshalb ist es erfreulich, dass sich das Zulassungsverfahren wie von uns gewünscht an den Leitlinien der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation der Vereinten Nationen (International Maritime Organisation, IMO) orientiert.“ Einen wichtigen Beitrag leiste Hamburg, das die waffenrechtliche Umsetzung als zentrale Waffenbehörde übernehmen werde und dadurch den Vollzug der Neuregelung maßgeblich ermögliche.
Die Zulassung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll nach dem Gesetzentwurf für die Unternehmen nicht unbegrenzt erfolgen. Das Geschäftsführende Präsidiumsmitglied des VDR, Ralf Nagel, dazu: „Eine Befristung der Zulassungen ist sinnvoll, um einen hohen Standard bei Ausrüstung und Personal der Sicherheitsdienstleister dauerhaft zu sichern. Jedoch sollten Beeinträchtigungen bestehender Geschäftsbeziehungen zwischen Schifffahrts- und Bewachungsunternehmen bei der Erneuerung der Zulassung vermieden und die Kosten dafür möglichst niedrig gehalten werden.“
Nagel betont erneut, dass private Bewachungsunternehmen nur die zweitbeste Lösung zum Schutz der Besatzungen darstellten, weil ein ausreichender Schutz der internationalen Handelsflotte durch hoheitliche Sicherheitskräfte auf absehbare Zeit nach Auffassung der Bundesregierung nicht zur Verfügung stehen könne.
Ob den Reedern nach Verabschiedung des Gesetzes und Inkrafttreten der Verordnungen ausreichend Zeit für die Suche nach einem passenden Anbieter bleibt, ist noch offen. Nagel unterstreicht: „Eine rechtliche Verpflichtung für Reedereien, auf Schiffen unter deutscher Flagge ausschließlich vom BAFA zugelassene Sicherheitsdienstleister einzusetzen, darf erst dann erfolgen, wenn eine ausreichende Anzahl von privaten Bewachungsunternehmen zugelassen werden konnte. Ansonsten drohen weitere Ausflaggungen, wenn sich zu wenige zugelassene Unternehmen den Markt aufteilen.“ Umso wichtiger sei es, jetzt sehr rasch die erforderliche Rechtsverordnung auf den Tisch zu bekommen, drängt Nagel. „Wir setzen bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften auf eine konstruktive, effektive und pragmatische Zusammenarbeit zwischen und mit den beteiligten Behörden, um Reibungsverluste und unnötige Bürokratie zu vermeiden.“